Banking

Der Finanzplatz Luxemburg hat sich während der vergangenen 40 Jahre zu einem internationalen Zentrum für Wealth Management und Private Banking entwickelt. Der Finanzsektor betreut Privat- und Firmenkunden aus aller Welt und wird weltweit wegen seiner Expertise und seines hohen Grades an Diversifikation geschätzt.

In den letzten Jahren haben sich weltweit erhöhte Anforderungen an Transparenz und Nachhaltigkeit im Finanzsektor etabliert. Luxemburg trägt dem durch die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich des automatischen Informationsaustausches, das Abkommen mit den USA betreffend FATCA sowie die frühzeitige Umsetzung von CRS mit dem Gesetz vom 18. Dezember 2015 Rechnung und nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. Aufgrund dieser Entwicklungen sind die Banken bestrebt, insbesondere ihren internationalen grenzüberschreitend tätigen Kunden umfassende Dienstleistungen im Steuerberichtswesen anzubieten. Darüber hinaus führen sie neue technologische Entwicklungen ein, wie z. B. das digitale Banking, und tätigen hohe Investitionen in die Verbesserung ihrer IT-Systeme, um eine effiziente und maßgeschneiderte Beratung ihrer Kunden gewährleisten zu können.

Durch das sogenannte CRD-IV-Paket führt die Basel-III-Vereinbarung eine ganze Reihe neuer aufsichtsrechtlicher Anforderungen für Banken ein, einschließlich neuer Liquiditätsvorschriften. Außerdem möchte die OECD durch den BEPS-Aktionsplan die Regierungen mit den notwendigen Werkzeugen ausstatten, um Unternehmen daran zu hindern, Steuern in ihren Heimatländern zu umgehen, indem sie Tätigkeiten in Niedrig- oder Nullsteuerländer auslagern.

Luxemburg ist für internationale Akteure, die ihr Geschäft in Europa ansiedeln und dabei von einem dichten Dienstleisternetz profitieren möchten, nach wie vor sehr attraktiv. Die Einführung des Family-Office Gesetzes im Dezember 2012 war und ist für Vermögensberater aus den europäischen Nachbarländern von großem Interesse.

Laut der CSSF-Statistik zum 31. Dezember 2016 beträgt die Anzahl der Banken in Luxemburg insgesamt 141. Mit 24 Instituten führen deutsche Banken die Liste der in Luxemburg registrierten Banken deutlich an.


Unser deutschsprachiges Expertenteam berät Banken bei allen gängigen Geschäftsarten wie dem Wealth Management, Private Banking, Kreditgeschäft, Pfandbrief-, Verbriefungs-, Depotbank- und Wertpapiertransaktionsgeschäft. Darüber hinaus zählen wir zahlreiche Finanzdienstleistungsinstitute (PSF) zu unseren Mandanten, die sich auf Teilbereiche der Wertschöpfung im Finanzsektor spezialisiert haben, beispielsweise in die Anlageberatung, das IT-Outsourcing oder die Finanzberichterstattung.

PwC Luxembourg mit seinen über 2.800 Mitarbeitern ist aktives Mitglied im Verband der Luxemburger Banken (ABBL) und in vielen Ausschüssen der Luxemburger Finanzaufsicht (CSSF) vertreten. Insbesondere durch Fachkonferenzen, Mitarbeiterentsendung, Weiterbildung, regelmäßigen Informationsaustausch sowie vor allem durch gemeinsame Kundenprojekte sind wir mit unseren PwC Büros weltweit stark verbunden. Diese Vernetzung hilft uns, unsere Mandanten umfassend zu beraten, eine hervorragende Servicequalität anzubieten und somit den entscheidenden Mehrwert zu schaffen. In den letzten Jahren konnten wir so unser Dienstleistungsangebot kontinuierlich ausbauen und es auf die Bedürfnisse unserer Mandanten abstimmen.

Wir bieten folgende Dienstleistungen an: 

Wirtschaftsprüfung

Wir führen für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute gesetzliche und freiwillige Prüfungen nach den Luxemburger Rechnungslegungsvorschriften, IFRS und US GAAP sowie Sonderprüfungen im Einklang mit internationalen Prüfungsstandards durch.

Steuerberatung

Unser Steuerteam unterstützt Mandanten bei der Erfüllung ihrer Steuerpflichten und der steuereffizienten Gestaltung, insbesondere bei

  • Steuererklärung:  Unterstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen betreffend Körperschaft-, Kapitalertrag-, Gewerbe-, Vermögen-, Mehrwert- und Versicherungssteuer, Registrierungsgebühren sowie Unterstützung bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften und Beantragung von Steuergutschriften;
  • Gestaltungsberatung: Erstellung von Studien, steuerlichen Gutachten, Stellungnahmen und Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft, Beratung zur Steueroptimierung insbesondere Optimierung des Vorsteuerabzugs;
  • Verrechnungspreisgestaltung/-dokumentation: Erstellung von Verrechnungspreisstudien sowie Anträgen auf Verrechnungspreiszusagen, Unterstützung bei der Erstellung sog. „Local Files“ und des Country-by-Country-Reportings;
  • Kommunikation mit der Finanzverwaltung: Unterstützung bei Änderungsanträgen, außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, Betriebsprüfungen oder Verständigungsverfahren;
  • Steuerbilanzierung: Unterstützung bei der Steuerbilanzierung und der Berechnung von latenten Steuern;
  • Fusionen & Übernahmen:  Beratung bei Verschmelzung, Spaltung, Anteilstausch, Formwechsel, Sitzverlegung, Einbringung, Due Diligences, Beratung hinsichtlich der Übernahmestruktur und der Integration des Zielunternehmens.

Unternehmensberatung

Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen sehen sich heute permanent einer Vielzahl von Herausforderungen ausgesetzt. Ganz gleich, ob es um die Analyse und Implementierung von neuen Regularien, die Weiterentwicklung bestehender Geschäftsmodelle, die Transformation von IT und operationellen Abläufen oder die Ausgliederung ganzer Geschäftsbereiche im Rahmen von M&A Aktivitäten geht; oftmals ist gezielte externe Beratung sinnvoll, um diese Herausforderungen mit erfahrenen Partnern in diesen Themen erfolgreich zu durchlaufen.

Unser erfahrenes Team unterstützt unsere Mandanten in jeder Art von Problemlösung:

  • Verstehen der Auswirkungen der Digitalisierung auf den Bankensektor und Entwicklung digitaler Ansätze beispielsweise in den Bereichen Customer Experience oder Robo Advisors;
  • Erkennen der disruptiven Kräfte von Fintech-Unternehmen und Nutzen neuer Technologien zur Verbesserung der eigenen Verfahren und Prozesse, beispielsweise durch BlockChain oder Robotics;
  • Entwicklung neuer Geschäftsstrategien bzw. Business Pläne und Überprüfung bestehender Geschäftsbereiche;
  • Unterstützung beim Erreichen von organischen und anorganischen Wachstumszielen (beispielsweise durch Zukäufe);
  • Überprüfung und Weiterentwicklung des operativen Geschäftsbetriebes („Operating Model“) im Hinblick auf Effektivität und Effizienz;
  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Restrukturierungsvorhaben;
  • Konzeptionierung und Machbarkeitsbeurteilung von Auslagerungsvorhaben an spezialisierte Drittanbieter;
  • Projekt- und Change Management im Rahmen von großen und komplexen Transformations- und Compliance Projekten;
  • Analyse und Optimierung der Kostenstruktur des Unternehmens;
  • Analyse und Weiterentwicklung von IT-Plattformen, einschließlich der Unterstützung im Rahmen größerer IT-Implementierungen;
  • Unterstützung im Rahmen der Analyse und Implementierung neuer aufsichtsrechtlicher Vorschriften;
  • Beratung und Unterstützung im Krisenmanagement im Falle von unvorhergesehenen Vorgängen, die das Unternehmen kurzfristig vor erhebliche finanzielle und operative Herausforderungen stellen (Betrug, Sabotage, IT-Ausfälle u.ä.).

Risikomanagement, Prozessanalyse und -optimierung

Ein effizientes Risikomanagement ist der Grundstein der Unternehmenssteuerung und jedes modernen Aufsichtsrechts. Zu einem umfassenden Risikomanagement zählen nicht nur die aufsichtsrechtlichen Mindeststandards, sondern auch eine umfassende Identifizierung und Quantifizierung der Risiken, die Bestimmung risikomindernder Maßnahmen, die Erarbeitung von Aktionsplänen sowie die Dokumentation und Bewertung der Risiken und der Risikomessverfahren.

Unsere Experten unterstützen unsere Mandanten bei der Umsetzung eines effizienten Risikomanagementansatzes im Hinblick auf die aufsichtsrechtlich geforderten Standards und helfen Schwachstellen zu identifizieren, das Kontrollumfeld zu verbessern und damit das Risiko für alle am Anlageprozess Beteiligten - einschließlich des Anlegers - zu mindern.

Darüber hinaus helfen wir Verwaltungsgesellschaften und Kreditinstituten ihre Prozesse zu den Themen Transferstelle, Fondsbuchhaltung und Depotbankfunktion, zu analysieren und zu optimieren. Unser Expertenteam steht unseren Mandanten bei (grenzüberschreitenden) Fragen zum Risikomanagement, Outsourcing-Controlling und zu internen Kontrollsystemen gerne zur Verfügung. Es erstellt Kontrollberichte nach ISAE 3402 o. ä. Standards und Leitfäden.

Basel III, CRD IV & CRR

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht beabsichtigte, die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems gegenüber zukünftigen Krisensituationen anhand des Basel-III-Reformpakets zu verbessern. Im Rahmen dieser Reformen müssen Banken nun weitreichende Änderungen im Risikomanagement vornehmen, insbesondere durch stringente Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen.

Diese Reformen werden Auswirkungen auf die Rentabilität der einzelnen Banken haben und gegebenenfalls sogar eine Transformation bestehender Geschäftsmodelle erforderlich machen. Es ist daher entscheidend, dass die Banken ihre Eigenkapital- und Liquiditätsmanagementprozesse kritisch analysieren und Strategien entwickeln, um die Umsetzung der Reformen effizient zu gestalten und möglichen negativen Auswirkungen frühzeitig entgegenzusteuern.

Mit unserem Team aus erfahrenen Experten betreuen wir Banken in allen Bereichen des Risikomanagements - von der Auslegung und der Analyse der Auswirkungen aufsichtsrechtlicher Anforderungen über die Identifikation von Optimierungsmöglichkeiten bei Prozessen und internen Kontrollsystemen bis hin zur Umsetzung neuer Rahmenbedingungen.

MiFID II, UCITS V, SFTR, PRIIPs, Solvency II & Co.

Der Bankensektor steht weiterhin vor einer Vielzahl von Veränderungen gegenüber.

Wie wird MiFID II die Unternehmensführung und –überwachung verändern? Wie wirken sich die Sanktionsregelungen unter der UCITS V-Richtlinie auf das operative Risikomanagement aus? Werden Wertpapierleihgeschäfte nach der SFT-Verordnung noch betriebswirtschaftlich sinnvoll sein?

Um Auswirkungen vollständig erfassen, Chancen früh erkennen zu können und eine wirksame zukunftsorientierte Umsetzung sicherzustellen, ist eine übergreifende Betrachtung unverzichtbar. Durch unser umfassendes Beratungskonzept stellen wir sicher, dass alle relevanten organisatorischen, prozessspezifischen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden. Somit sind wir in der Lage, gemeinsam mit unseren Mandanten zielgerichtete und effiziente Lösungskonzepte zu entwickeln.

CRS, FATCA, QI

Der „Common Reporting Standard“ (CRS) ist eine Initiative der OECD und stellt einen global einheitlichen Standard dar, der den automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden vereinfachen soll. Ähnlich wie bei FATCA („Foreign Account Tax Compliance Act“) soll damit Steuerhinterziehung bekämpft werden, indem bestimmte Unternehmen (sogenannte „Finanzinstitute“) zur Offenlegung  ihrer Kontoinhaber verpflichtet werden. FATCA konzentriert sich dabei auf die Identifikation von US-Personen, während der CRS viel weiter reicht. Auch wenn beide Regelungen sehr ähnlich sind, bestehen doch einige wichtige Unterschiede.

Unser Team von Experten unterstützt unsere Mandanten bei Gap-Analysen, Umsetzung, Beantwortung von Fachfragen und bei der Durchführung der Meldungen.

Qualified Intermediary

Ziel des Qualified-Intermediary-Regimes („QI“) ist die Anwendung korrekter Quellensteuersätze bei Zahlungen von US-Einkünften an Nicht-US-Staatsbürger. Diese Regelung existiert bereits seit vielen Jahren und ist längst Teil des Bankenalltags geworden, allerdings haben sich in jüngster Zeit wesentliche Änderungen ergeben. Dies gilt z. B. für die Pflichten aus dem QI-Vertrag, wie etwa die Errichtung eines QI-spezifischen Compliance-Programms, aber auch der Umfang der Zahlungen, die einer möglichen US-Quellensteuer unterliegen, wird zunehmend ausgeweitet (z. B. auf Derivate oder Wandelanleihen mit US-Bezugswert). Diese Änderungen generieren zunehmend operationelle Risiken und führen zu verstärkter Unsicherheit bei den Banken.

Wir helfen unseren Mandanten, die Auswirkungen der QI-Regelung auf ihre Geschäftstätigkeit zu verstehen und die neuen Anforderungen umzusetzen. Darüber hinaus können wir auch die gemäß QI-Vertrag vorgeschriebenen wiederkehrenden Überprüfungen durchführen sowie bei Fragen zu QI-Meldungen oder anderen Fachfragen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.  

Forensik Services / Prävention und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität

Wirtschaftskriminalität bleibt nicht zuletzt aufgrund ungewisser Wirtschaftsaussichten und zu einer Zeit, in der sich viele Wirtschaftsmodelle ändern, ein nicht zu unterschätzender Faktor. Die Digitalisierung von Wertschöpfungsketten hat einen zunehmend stärkeren Einfluss auf bestehende Geschäftsmodelle und birgt auch neue Risikofaktoren. Fast wöchentlich gibt es neue Schlagzeilen zu Compliance-Verstößen im Bereich der Geldwäsche, Bilanzfälschung, Veruntreuung, CEO-Betrug und nicht zuletzt Cyberkriminalität.

Betrügerische Handlungen sind nicht nur rufschädigend, sondern können auch hohe Strafen nach sich ziehen, zu einer Aussetzung des Rechts auf Ausübung der Unternehmenstätigkeit führen sowie zivilrechtliche Prozesse zur Folge haben.

Ein Expertenteam aus Forensikern, Wirtschaftsprüfern und IT-Spezialisten hilft unseren Mandanten, solche Handlungen vorherzusehen und zu verhindern. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Aufklärung von betrügerischen Handlungen und Finanzkriminalität auch im Ausland. Selbstverständlich garantieren wir im Rahmen unserer Tätigkeit absolute Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.

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Olivier Carré

Deputy Managing Partner, Technology & Transformation Leader, PwC Luxembourg

Tel: +352 49 48 48 4174

Jörg Ackermann

Advisory Partner, Banking, PwC Luxembourg

Tel: +352 49 48 48 4131

Björn Ebert

Financial Services Leader, PwC Luxembourg

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Holger von Keutz

Audit Partner, Securitisation Leader, PwC Luxembourg

Tel: +352 49 48 48 2383

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